Berufsschule geht weiter, nur der Weg ist anders ...
22.04.2020
Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
Liebe Auszubildende,
wir stehen zurzeit vor außergewöhnlichen Situationen. Der Berufsschulunterricht läuft zwar weiter, jedoch von Zuhause in digitaler Form („Homeschooling“). Hieraus ergeben sich weiterhin Pflichten für den Unterricht an der BBS 1 aus dem Berufsschulgesetz:
Pflicht für den Ausbildungsbetrieb:
Auszubildende haben laut Berufsbildungsgesetz ein Recht auf Freistellung für die Berufsschule.
Pflicht für den Auszubildenden:
Auszubildende müssen am Berufsschulunterricht und müssen somit am Homeschooling teilnehmen.
Die Schulleitung
Bild: silviarita