Post aus dem Kultusministerium für Ausbildungsbetriebe

04.01.2021

Post aus dem Kultusministerium für Ausbildungsbetriebe

Liebe Ausbilder,

liebe Ausbilderinnen,

heute erreichte uns folgender Brief aus dem Kultusministerium:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/566c149a0005b2c5e16bdab351ce38cd/Schreiben_Ausbildungsbetriebe.pdf

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Das Kultusministerium schreibt (https://du-bbs.nline.nibis.de):
"Distanzunterricht ist 'Präsenzunterricht in Distanz'. Er kann sowohl in einem geschützten Bereich in der Schule als auch außerhalb von Schule stattfinden. Die Lehrkräfte sind auch für diese Art von Unterricht verantwortlich."

Der Kultusminister Grant Hendrik Tonne schreibt in einem Brief an die Betriebe: "Bitte berücksichtigen Sie, dass auch bei Distanzunterricht uneingeschränkt die Schulpflicht gilt, die Auszubildenden sind dabei genauso freizustellen wie beim Unterricht in der Berufsschule.

Wenn Sie die Auszubildenden bei der Wahrnehmung des Berufsschulunterrichts in Distanz unterstützen können, indem Sie Lernräume bereitstellen, haben Jugendliche, die zu Hause ungünstige Lernbedingungen haben, bessere Chancen dem Unterricht zu folgen." 

Für die schulpflichtigen Auszubildenden bedeutet dies, dass sie ihren Lernstoff täglich 6 bis 8 Unterrichtsstunden bearbeiten sollen. Dafür eignet sich in der Regel das eigene Zuhause am besten ("Home-Schooling") - insbesondere, wenn Videokonferenzen anstehen.

Es werden Aufgaben und Unterrichtsinhalte von den Fachlehrkräften ins besondere über unsere E-Learning-Plattform MOODLE bereitgestellt, die im Umfang des normalerweise stattgefundenen Berufsschulunterrichts zu bearbeiten sind.