Post aus dem Kultusministerium

26.11.2020

Post aus dem Kultusministerium

Liebe Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II,

gestern haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin über neue Regelungen für die Schulen gesprochen, bestimmt haben Sie davon gehört, vielleicht haben Sie die Debatte der letzten Tage sogar intensiv mitverfolgt. Viele haben gespannt auf das Ergebnis gewartet. In Niedersachsen haben wir schon viele Punkte geregelt, die in anderen Bundesländern jetzt erst geregelt werden müssen. Zum Beispiel gibt es nur in Niedersachsen klare Vorgaben zum Wechselmodell (Szenarien A und B) und nur hier gibt es so weitgehende Regelungen zum Schutz der Risikogruppen.

Die Lage war letzte Woche zum Glück sehr stabil, Schulen und Kitas haben sich nicht zu „Hotspots“ entwickelt. Es sind nicht mehr so viele Einrichtungen von Quarantäne, Szenario B oder Schließung betroffen, die Maßnahmen scheinen allmählich zu greifen. Trotzdem sind die Infektionszahlen insgesamt noch immer zu hoch, es wird also auch in den kommenden Wochen noch große Einschränkungen in vielen Bereichen geben. Das ist nicht schön und ich kann gut verstehen, wenn Sie deswegen genervt oder ärgerlich sind – es ist aber leider vorerst nicht zu ändern. Nur wenn wir weiterhin nicht notwendige Kontakte vermeiden und uns an die AHA-Regeln halten, werden wir das Virus in den Griff bekommen.

Damit wir in jedem Fall gut auf die weitere Entwicklung vorbereitet sind – auch wenn die Zahlen in manchen Regionen wieder ansteigen sollten –, gelten für die Schulen in Landkreisen mit besonders hohen Infektionszahlen – d. h. mit einem Inzidenzwert von über 200 („Hotspots“) – ab dem 01.12.2020 neue Regeln:

  • Im Unterricht aller Schulformen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Schulen der Sekundarbereiche I und II wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B 
    • Dies gilt für die Dauer der Überschreitung des Wertes von 200, mindestens aber für 14 Tage.
    • Der Wechsel zurück ins Szenario A erfolgt erst, wenn der Wert für mindestens drei Tage wieder die 200 unterschreitet.
  • Auch in Szenario B gilt grundsätzlich eine MNB-Pflicht in der Schule.
    • Die MNB kann aber beim Einnehmen des Sitzplatzes im Klassenraum abgenommen werden, da hier der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.
    • Im Sekundarbereich II wird das Tragen einer MNB auch am Sitzplatz während des Unterrichts empfohlen.
    • Diese Regelung gilt bei betroffenen Schulen weiterhin bereits ab einer Inzidenz von 100.

Im letzten Brief habe ich Ihnen geschrieben, dass wir weiter darüber nachdenken, wie wir zu Weihnachten mehr Schutz vor Ansteckung erreichen können. Ich fand die Idee grundsätzlich gut, dafür früher in die Weihnachtsferien zu gehen. Leider haben Experten gesagt, dass zwei Tage allein nicht ausreichen, um den Schutz deutlich zu erhöhen. Es wäre nur ein kleiner Beitrag. Deshalb haben wir uns in Niedersachsen eine zusätzliche Regelung überlegt:

  • Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit Familienmitgliedern, die zur Risikogruppe gehören, gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Unterricht befreit werden. Eine solche Befreiung kann bei der Schulleitung beantragt werden. *

Ich hoffe, wir haben einen ruhigen Dezember und die Infektionszahlen sinken. Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie! Eine schöne Adventszeit und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

* Antrag auf moodle in der Schülerhandakte zum Download. Bitte ausgefüllt über die Klassenleitung an die Schulleitung

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