Warnstufe 2 ab dem 1. Dez. 2021
30.11.2021
+++ Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 Warnstufe 2 +++
Wegen der stetig steigenden Inzidenzen gilt ab dem 1. Dezember in Gifhorn die Warnstufe 2
Quellen: Corona Dashboard Niedersachsen (arcgis.com)
Aktuelle Informationen zum Coronavirus | Portal Niedersachsen
Schule in Corona-Zeiten: Das gilt aktuell | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)
Unterricht
Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben. Lüften 20-5-20 gewinnt noch mehr an Bedeutung. Entweder muss die Zeit gestoppt oder es kann eine CO2 Ampel genutzt werden.
Masken
Im Schulgebäude hat jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nach § 8 Abs. 6 Nds. Corona-VO gilt ab Warnstufe 2 bei Veranstaltungen in Innenräumen die FFP 2-Pflicht. Da Schule nicht unter den Begriff „Veranstaltungen“ fällt, ist der Schulbereich vorerst nicht betroffen.
Testen
Getestet wird in der Regel dreimal je Woche. Die Schule darf nur bei einem Negativ-Ergebnis oder Nachweis der Impfung bzw. des Genesenen-Status betreten werden. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe – auch vollständig Geimpfte und Genesene – an fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt.
Klassenfahrten und Ausflüge:
Mehrtägige Schulfahrten ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.
Quelle: Schule in Corona-Zeiten: Das gilt aktuell | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)
Mehr Informationen und Regelungen:
- Rahmen-Hygieneplan Corona 9.0 für Schulen vom 10.11.2021
- Corona-Verordnung des Landes vom 24.11.2021
- Hygienekonzept der Schule
- Coronaregelungen im Präsenzunterricht