Krank?

31.08.2020

Krank?
Gesund oder Krank?

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein!

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  • Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit ...
    • Fieber ab 38,5°C oder
    • akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
    • anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, ...

... sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.


Krankmeldungen über: https://www.bbs1-gifhorn.de/service/onlinekrankmeldung

Kontakt Gesundheitsamt: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/


Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler sich stets an die unten stehenden Gebote zu halten.

In den ersten 14 Tagen nach Schulbeginn ist dringend das Tragen von Mund-Nasen-Schutz auch in den Klassenräumen (nicht im Außenbereich z. B. Schulhof) angeraten, um sich und andere vor evtl. Covid-19-Erkrankungen zu schützen, die durch evtl. Reiserückkehrer aus Risikogebieten evtl. in die Schule getragen werden könnten. 


Hygienekonzept (in der Entwurfsfassung)


Gebote für den Präsenzunterricht:

  • Sollten Sie Krankheitssymptome - wie Husten Halsschmerzen und/oder erhöhte Temperatur - aufweisen, verzichten Sie auf den Schulbesuch.
  • Sollten Sie engen Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person gehabt haben bzw. aus einem Corona-Risikogebiet« zurückgekehrt sein, so darf das Schulgebäude nicht betreten werden.
  • Sollten Sie einer Risikogruppe angehören, klären Sie mit einem Arzt die Teilnahme am Unterricht.
  • Wahren Sie in den Pausenbereichen und Fluren stets den Mindestabstand von 1,5m.
  • Das Tragen von Mund-Nasen-Masken (gern auch sogenannte Alltagsmasken) ist beim Betreten der Schule und in den Pausen Pflicht.
  • Wählen Sie beim Betreten der Schule immer die Außentür, die Ihrem Klassenraum am nächsten ist und nehmen Sie den kürzesten Weg dorthin.
  • Achten Sie auf das Rechtsgehgebot in den Fluren.
  • Schülerinnen und Schüler , die im A-Trakt Unterricht haben, verbringen ihre Pause im Klassenraum oder auf dem Schülerparkplatz. Schülerinnen und Schüler, die im C-Trakt Unterricht haben verbringen ihre Pausen im Klassenraum oder auf dem Innenhof. Flure und Cafeteria (Kiosk ist geöffnet!) sollten möglichst nicht zum Aufenthalt genutzt werden. 
  • Wir bitten dringend um Handreinigung vor Beginn des Unterrichts und nach den Pausen.
  • Die Sitzordnung bleibt den Schultag über unverändert.
  • Leihen Sie Ihren Mitschülern keine Arbeitsmaterialien aus.
  • Beachten Sie Ihre Informationspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt und uns als Schule. Informieren Sie uns, wenn bei Ihnen oder bei einer in Person Ihres Umfeldes ein Covid-19-Verdacht besteht.
  • Schülerinnen und Schüler die mutwillig gegen die Hygiene-, Selbst- und Fremdschutzregeln verstoßen, werden vom der Schule verwiesen.

Bild von silviarita auf Pixabay