Sozialpädagogik

Sozialpädagogik

NEU: tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur/m sozialpädagogischen Assistent:in

Abschlussziel
Berufsabschluss + Erweiterter Sek. I Realschulabschluss
Vorbildung
Realschulabschluss und entsprechende Vorbildung
Zeit
Vollzeit

Tätigkeitsbegleitende Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz in Teilzeit 

Abschlussziel

Berufsabschluss + Erweiterter Sek. I Realschulabschluss

 

Vorbildung

Hochschulzugangsberechtigung oder

Realschulabschluss und Berufsausbildung

 

Zeit

Teilzeit

 

Ausbildungsziele

Der erfolgreiche Besuch der tätigkeitsbegleitenden Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent in Teilzeit

  • vermittelt den beruflichen Abschluss: staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/staatlich geprüfte Sozialpädagogischer Assistent
  • führt zum Erweiterten Sekundarabschlusses I

und

  • ermöglicht den Besuch der zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik, wenn mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch sowie in den berufsbezogenen Lernbereichen Theorie und Praxis erreicht wurden.

Mit dem erfolgreichen Abschluss ist eine Tätigkeit als Zweitkraft u.a. in den folgenden Arbeitsfeldern möglich:

  • Krippe
  • Kindergarten/Kindertagesstätte
  • Kinderfreizeiteinrichtungen
  • Hort und Freizeiteinrichtungen
  • Ganztagsschulen

 

Ausbildungsdauer

1,5 Jahre

 

Ausbildungsinhalte

 

Die Ausbildung am Lernort Schule findet regelmäßig über die gesamte Laufzeit an 2 Werktagen pro Woche à 8 Unterrichtsstunden statt. Zusätzlich wird Blockunterricht erteilt. Außerdem ist die Erarbeitung einzelner Unterrichtsinhalte in Selbstlernphasen vorgesehen.

 

Die Durchführung der praktischen Ausbildung erfolgt in einer Kindertageseinrichtung des Landkreises Gifhorn und umfasst 600 Stunden, die am Lernort Praxis innerhalb der 1,5-jährigen Ausbildung zu absolvieren sind.

 

Vergütung

Schüler*innen haben die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag mit einem Träger sozialpädagogischer Einrichtungen abzuschließen. In diesem Fall erfolgt der Praxiseinsatz in sozialpädagogischen Einrichtungen, in denen die Bildung und Betreuung von Kindern im Elementarbereich stattfindet. Teilzeitverträge belaufen sich über mindestens 15 Wochenstunden. Der gesetzliche Urlaubsanspruch muss in den niedersächsischen Schulferien genommen werden. 

 

Für die Einrichtungs-Träger förderfähig nach §30 NKiTaG.

 

Prüfungen

im letzten Ausbildungshalbjahr

 

  • schriftliche Prüfungen im Fach Deutsch/Kommunikation und in zwei Modulen der berufsbezogenen Lernbereiche
  • eine praktische Prüfung
  • ggf. mündliche Prüfungen

     

Abschlüsse und Berechtigungen

Mit dem Bestehen der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin, Sozialpädagogischer Assistent wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent“, zu führen. Außerdem wird der Erweiterte Realschulabschluss erworben.

 

Ausbildungskosten

Die BBS1 Gifhorn erhebt kein Schulgeld.

 

Aufnahmevoraussetzungen

In die tätigkeitsbegleitende Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent in Teilzeit kann aufgenommen werden, wer

  • eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt oder
  • den Realschulabschluss nachweist und
  • eine mind. zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat.

*Weitere Vorbildungen möglich. Siehe Anlage 4 zu § 33 BbS-VO, § 3 Aufnahmevoraussetzungen.

 

Einschulung

Eine Einschulung in die BBS1 ist möglich, wenn am Tag der Einschulung ...

  • ein beglaubigtes Zeugnis der ausbildungsrelevanten Schulform.

 

Der Zugang ist sowohl zum Schuljahresbeginn im Sommer als auch zum Schulhalbjahr im Winter möglich, allerdings hängt die Eröffnung einer neuen Klasse von der Anzahl der Bewerber*innen ab. 

 

Melden Sie sich jederzeit online über unser Anmelde-/Bewerbungsportal an: https://bbs1-gifhorn.anmeldung.schule/

Drucken Sie Ihre Anmeldung aus und senden Sie diese unterschrieben gemeinsam mit einem tabellarischen Lebenslauf und den ausbildungsrelevanten Zeugnissen an BBS 1, Alter Postweg 21, 38518 Gifhorn.

 

Ansprechperson in der Schule

Yvonne Bünger-Ernstson

Tel: 05371/9436-123

E-mail: yvonne.buenger-ernstson@bbs1-gifhorn.de

 

Melden Sie sich noch an: ANMELDUNG

Siehe auch - Bildungsportal Niedersachsen - Vergütete Ausbildung in Teilzeit

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