Aktuelle Regelungen aus dem MK

30.10.2020

Aktuelle Regelungen aus dem MK

Hannover, 30. Oktober 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,

auf ganz Deutschland kommen ab Montag große Einschränkungen in vielen Bereichen zu. Diese Entscheidung macht uns keine Freude, sie muss aber sein. Schulen und Kitas werden aber trotzdem geöffnet bleiben.

Das bedeutet: Ihr seid weiter mit euren Mitschülerinnen und Mitschülern in der Schule, in der Freizeit dürft ihr euch aber nur noch mit einem Freund oder einer Freundin treffen. Sportaktivitäten und Veranstaltungen dürfen nicht mehr stattfinden, Restaurants und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Wie passt das zusammen? Die Kontaktbeschränkungen sollen für weniger Ansteckungen sorgen. Wenn sich nun insgesamt weniger Menschen mit dem Virus anstecken, werden auch weniger Infektionen in die Schule „hineingetragen“ und ihr könnt weiter gemeinsam lernen. Das Herunterfahren der anderen Bereiche schützt so den Betrieb von Schulen und Kitas. Wir haben in den letzten Monaten gelernt, wie wichtig es für Kinder und Jugendliche ist, gemeinsam in der Schule zu lernen. Und für viele eurer Eltern ist es außerdem wichtig, dass ihr gut betreut seid, während sie ihrer Arbeit nachgehen. Zum einen wollen wir den Schulbetrieb, um Chancengleichheit und Gerechtigkeit zu wahren, und aus dem Grund, dass Schulen keine Pandemietreiber sind. Die Schul- und Hygienekonzepte haben bisher sehr gut funktioniert.

Eines ist klar: Auch ein noch so guter Distanzunterricht ersetzt nun einmal nicht den direkten Kontakt mit euren Mitschülerinnen und Mitschülern, mit euren Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schule. Es lohnt sich also, gemeinsam für das Szenario A zu kämpfen, solange wie wir es verantworten können.

Damit das gelingt, brauchen wir weitere Regeln zum Schutz aller Personen in der Schule. Ab Montag gilt deshalb:

  • Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 tragen im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung, wenn die Infektionswerte in einem Landkreis höher als 50 Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegen (Inzidenzwert über 50).
  • Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 tragen im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung, wenn das Gesundheitsamt an der Schule eine Maßnahme zum Infektionsschutz angeordnet hat (z. B. Quarantäne für einzelne Klassen).

Wenn der Inzidenzwert höher als 100 ist, wechseln alle Schulen, für die das Gesundheitsamt eine Maßnahme zum Infektionsschutz angeordnet hat, ins Szenario B. Das bedeutet: Die Klassen werden wieder geteilt und es kann wieder Abstand gehalten werden. Diese Regelung gilt so lange, wie die Maßnahme dauert (i. d. R. 14 Tage).

Regelunge

Aktuelle Werte: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

Regelungen im Überblick

Die Gesundheitsämter können noch weitere Maßnahmen anordnen, wenn es vor Ort notwendig ist. Sie können z. B. den Sportunterricht einschränken oder Schulfahrten verbieten. Der Schulbetrieb soll dabei möglichst weiterlaufen.

Die nächsten Wochen werden schwierig, das steht wohl fest. Wir müssen uns weiterhin alle sehr anstrengen, um gut durch diese Krise zu kommen. Gemeinsam schaffen wir das, da bin ich mir sicher! Ich informiere euch, sobald es neue Entwicklungen und Regeln gibt.

Alles Gute für euch und bleibt bitte gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister