Post aus dem Kultusministerium

10.12.2020

Post aus dem Kultusministerium

Liebe Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II,

sicherlich verfolgen Sie ebenso wie wir die bundesweite Debatte über weitere Kontaktbeschränkungen und einen schärferen Lockdown in den kommenden Wochen. In den Blick genommen werden dabei alle Lebensbereiche, auch die Schulen.

Die Praxis in Niedersachsen hat gezeigt, dass Schule auch in Pandemiezeiten möglich ist. Es bleibt daher bei dem Ziel, auch nach den Weihnachtsferien grundsätzlich Präsenzunterricht im Szenario A anzubieten. In Niedersachsen liegt dafür – anders als in allen anderen Bundesländern – der Ihnen bekannte Stufenplan vor, der Maßnahmen an konkrete Inzidenzwerte und/oder an die Betroffenheit von Schulen koppelt. Die Fakten und Erfahrungen zeigen, dass dieser Rahmen hält: Den allermeisten Kindern und Jugendlichen kann gemeinsamer Unterricht im Klassenverband angeboten werden, erteilt von ihren Lehrerinnen und Lehrern und unterstützt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Schulen. Dabei haben sich die Schulen nicht zu Hotspots entwickelt, dies möchte in aller Deutlichkeit nochmals betonen. Wir halten daher an den Plänen und Szenarien als Rahmen fest.

Gleichwohl muss festgestellt werden, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der CoronaPandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erweisen. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines landesweiten Lockdowns vorübergehend zu verschärfen sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel soll die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Der Bildungsbereich beteiligt sich an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen. Diese sind eingebettet in einen schärferen Lockdown für vier Wochen.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und erweitern damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Sie zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann Sie ins Distanzlernen wechseln möchten. Frühester Termin wäre der 2 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler entscheiden wie gewohnt die Eltern und übernehmen auch die Anzeige gegenüber der Schule. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Befreiung des Präsenzunterrichts nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist. Das Lernen und Arbeiten Zuhause, wie wir es für das Szenario B im Leitfaden und in den Handreichungen zum Distanzlernen beschrieben haben, gilt auch für diese besondere Woche.

In den berufsbildenden Schulen gelten möglicherweise abweichende Regelungen. Hier werden ggf. die bisherigen Vorgaben zum Distanzlernen erweitert. Die Schulleitung entscheidet und informiert über die Umsetzung vor Ort.

Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt sind, wird im Einzelfall geprüft, was davon entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, kommen die betroffenen Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule. Ihre Lehrkräfte werden Sie entsprechend informieren. Vorabiklausuren und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall statt.

Was ich Ihnen heute schon mitgeben kann, ist das Versprechen, dass die momentane Situation sich nicht negativ auf Ihre Abschlüsse auswirken wird. Wir haben Regelungen für alle Szenarien vorbereitet und an die Schulen verschickt, hier muss sich wirklich niemand Sorgen machen! Dass die momentane Situation dennoch für viele von Ihnen belastend ist, ist nur zu verständlich. Auf Anregung aus einem Gespräch mit Schülervertreterinnen und –vertretern haben wir deshalb einige Gesprächs- und Beratungsangebote zusammengestellt und im Anhang beigefügt. Hier finden Sie kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die ein offenes Ohr für Ihre Sorgen, Nöte und Fragen haben und Ihnen möglicherweise eine Hilfe in dieser herausfordernden Zeit sein können. Wenn Sie darüber hinaus Ideen haben, wie wir Sie von Seiten des Kultusministeriums noch besser unterstützen können, lassen Sie mir Ihre Anregungen gerne zukommen! Ich bin dankbar für jeden konstruktiven Vorschlag!

Vielen Dank an alle, die Sie sich auch in schwierigen Zeiten engagieren und mitdenken! Ich wünsche Ihnen alles Gute und eine schöne Advents- und Weihnachtszeit und alles Gute für 2021! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant H. Tonne

Spezielle Regelungen für die verschiedenen Bildungsgänge der BBS 1 Gifhorn werden am Freitag veröffentlicht!