Merkblatt für Auszubildende
10.02.2021
Merkblatt für Auszubildende (Stand: 08.02.2021)
Niedersächsisches Kultusministerium
Hilfe bei Fragen rund um die duale Berufsausbildung im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie
Die duale Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsbildende Schule statt. Zum Lernort Betrieb werden auch die Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung im Handwerk, der Bau- und Landwirtschaft gezählt. Im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie ergeben sich viele Fragen zur Ausbildung. Grundsätzlich gilt, dass alle daran arbeiten, Ihre berufliche Ausbildung an allen Lernorten zu gewährleisten und auch unter schwierigen Rahmenbedingungen qualitativ hochwertig und risikominimierend anzubieten.
Lernort Betrieb:
In der aktuellen Situation stellen sich eine Reihe von Fragen, wie z.B.:
- Findet Ausbildung statt (obwohl der Ausbildungsbetrieb im Moment geschlossen ist)? Verlängert sich mein Ausbildungsvertrag?
- Bin ich von Kurzarbeit betroffen?
- Wie muss ich mich beim Kunden verhalten?
- Wird meine Prüfung stattfinden?
- Ich habe Angst, dass mein Ausbildungsbetrieb schließen muss, wer hilft mir bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz?
- …
Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sind in allen Fragen der Ausbildung Ihr erster Anlaufpunkt. Sie werden Ihnen gewissenhaft Auskunft geben. Aber auch für sie ist die Situation neu und noch nie da gewesen. Daher bekommen Sie vielleicht nicht sofort eine Antwort oder auch der Betrieb benötigt noch Informationen. Gemeinsam besprechen Sie den Stand Ihrer Ausbildung und treffen ggf. Entscheidungen bzgl. Ihres Ausbildungsvertrages. Dazu gehören auch „unangenehme“ Themen, wie z.B. Kurzarbeitergeld, Verlängerung der Ausbildungszeit oder Wechsel des Ausbildungsbetriebs.
In vielen Fällen können die „zuständigen Stellen“ weiterhelfen. Dort, wo Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen ist (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer o.a.), sind Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater tätig. Sie beantworten Ihre Fragen und die der Ausbildungsbetriebe. Auch Fragen zur Zwischen- und Abschlussprüfung können hier beantwortet werden, da diese von den Prüfungsausschüssen der „zuständigen Stellen“ organisiert und durchgeführt werden.
Ihr Ausbildungsbetrieb erhält die Einladung für Sie zur überbetrieblichen Ausbildung (ÜLU), sofern diese in Ihrem Ausbildungsberuf durchgeführt wird. Diese finden überwiegend auch während der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie statt. Die Bildungszentren haben deshalb umfassende Hygienekonzepte für die Durchführung der Lehrgänge erarbeitet. In der Einladung sind bereits Hinweise zum Hygienekonzept der Berufsbildungszentren genannt. Falls nicht, oder bei Fragen dazu, bitten Sie Ihren Ausbildungsbetrieb um Auskunft.
Lernort Berufsbildende Schule:
Die Schulen befinden sich aktuell in einer besonders herausfordernden Situation. Das Pandemiegeschehen macht verschiedene Szenarien notwendig, um die Verbreitung des Virus so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig soll Ihre Ausbildung so wenig wie möglich leiden.
- Das an einer Schule geltende Szenario für die Durchführung von Unterricht ist abhängig von der Infektionslage auf Landes-, aber auch regionaler Ebene.
- Sie werden über die aktuelle Situation direkt durch Ihre Schule informiert.
- Auch im Distanzunterricht gilt die Berufsschulpflicht, so dass Sie auch für diesen Unterricht vom Betrieb freizustellen sind.
- Die Lehrkräfte werden den Berufsschulunterricht auch im Distanzunterricht durchführen. Prüfungsvorbereitung und Schwerpunkte im Berufsschulunterricht stehen dabei im Mittelpunkt.
- Benötigen Sie noch digitale Endgeräte oder Software, erkundigen Sie sich nach Unterstützung durch Ihre Ausbilderinnen und Ausbilder, im Jobcenter oder bei der berufsbildenden Schule.
- Sprechen Sie mit Ihren Ausbilderinnen und Ausbildern im Betrieb auch über die alternativen schulischen Angebote und finden Sie gemeinsam den besten Weg, die angebotenen Lernformate zu nutzen, wenn kein Präsenzunterricht stattfindet. Oft können die Betriebe im Distanzunterricht mit Internetzugang, digitalen Endgeräten, Räumen oder personeller Unterstützung die Bewältigung der Unterrichtsinhalte unterstützen.
Denken Sie daran: auch Ihr Betrieb und die Schule möchten, dass Sie erfolgreich, gut und sicher durch die Ausbildung kommen!
Finanzielle Unterstützung:
Finanzielle Hilfen gibt es für Ausbildungsbetriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze anbieten, Ausbildungsverträge pandemiebedingt verlängern oder Auszubildende aufnehmen, die Insolvenz- oder Pandemiebedingt ihre Ausbildungsstelle verloren haben. Zu beantragen sind diese Hilfen bei der NBank (www.nbank.de).