Post aus dem Kultusministerium
01.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II,
neben zahlreichen Rückmeldungen von Lehrkräften, Schulleitungen und Eltern haben sich auch viele von Ihnen zu Wort gemeldet und uns ein Feedback zur „Test-Woche“ vor den Osterferien zukommen lassen. Haben Sie herzlichen Dank dafür! Ich freue mich, dass quer durch das Land darüber Konsens besteht, dass Selbsttestungen ein sinnvoller Baustein für eine Ausweitung des Infektionsschutzes an Schulen sind. Aus den Rückmeldungen ergibt sich außerdem ein klares und eindeutiges Votum für das Testen zu Hause, dem wir in der Umsetzung der Teststrategie nach den Osterferien Rechnung tragen wollen.
Im Sinne größtmöglicher Sicherheit für alle Beteiligten werden die regelmäßigen Testungen zu Hause verpflichtend für Schülerinnen und Schüler sowie für alle in Schule Beschäftigten sein. Eine entsprechende Vorgabe wird in die Landesverordnung aufgenommen, immer unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können.
Verpflichtende Tests zu Hause sind aus rechtlichen Gründen verknüpft mit der Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Des Weiteren erfordert das Testen zu Hause eine gewisse Kontrolle der Ergebnisse in der Schule. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler bestätigen dafür – digital oder analog – die Durchführung des Tests vor Unterrichtsbeginn an den festgelegten Tagen. Ihre Schule wird Sie darüber informieren, auf welchem Wege diese Bestätigung vorzulegen ist.
Ohne ein negatives Testergebnis können Sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sollten Sie sich am dafür vorgesehenen Tag nicht vor Unterrichtsbeginn zu Hause getestet haben oder die entsprechende Bestätigung fehlen, wird ausnahmsweise in der Schule nachgetestet. Um den schulischen Alltag nicht unnötig zu belasten, muss es sich bei diesen Nachtestungen um besondere Ausnahmefälle handeln, soweit das in der Schule organisierbar ist. Im Normalfall wird vor der Schule zu Hause getestet.
Für die Testung direkt nach den Osterferien ist eine Sonderregelung erforderlich, da die meisten Schülerinnen und Schüler zu Hause noch nicht über die erforderlichen Test-Kits verfügen. In diesem Fall ist es möglich, erst am Dienstag mit dem Präsenzunterricht zu starten und Montag, den 12. April 2021, als „Abholtag“ zu nutzen. Ihre Schule wird Ihnen mitteilen, wie hier vor Ort vorgegangen wird.
Ich denke, wir haben mit der Maßnahme „Verpflichtende Testungen zu Hause“ eine Regelung gefunden, die sich an der großen Mehrheit orientiert, Ängste und Sorgen aller Beteiligten sehr ernst nimmt und die Belastungen für alle möglichst gering hält. Und auch wenn sich Abläufe erst einspielen und neue Routinen entwickelt werden müssen, können regelmäßige Testungen doch einen weiteren wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Sie helfen dabei, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und bisher mögliche unentdeckte Infektionen zu erkennen, bevor es zu einer weiteren Verbreitung des Virus kommt.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung in der Bewältigung der Pandemie und hoffe sehr, dass wir durch die konsequente Umsetzung aller Infektionsschutzmaßnahmen schon bald wieder mehr Kindern und Jugendlichen gemeinsames Lernen in der Schule ermöglichen können.
Ihnen ein schönes Osterfest und noch ein paar erholsame Tage! Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
*Den Antrag auf die Befreiung von der Präsenzpflicht finden Sie auf moodle in der Schülerhandakte.