Ausblick - 29.4.2021
27.04.2021
Die Allgemeinverfügung vom 24. März 2021 wurde aufgehoben.
Die neue Allgemeinverfügung tritt am 29. April 2021 in Kraft.
Gemäß durch das Robert Koch-Institut (www.rki.de/inzidenzen) liegt der Inzidenzwert in Gifhorn seit dem 22.04.2021 unter 100. Damit liegt der Wert seit fünf Tagen unter dem maßgeblichen Wert der Nds. Corona-Verordnung.
Wir gehen davon aus, dass ab Donnerstag den 29. April 2021 wieder Unterricht nach Szenario B stattfinden wird.
Weitere schulinterne Regelungen veröffentlichen wir morgen auf unserer Homepage.
Klassenspezifische Details entnehmen Sie bitte Ihrem digitalen Klassenzimmer.
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- Es gelten die Coronaregeln im Präsenzunterricht und das Hygienekonzept der BBS 1.
- Bedenken Sie die unterschiedlichen Pausenkorridore.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist ein negativer Selbsttest (Informationen aus dem MK). Den ersten Test führen wir in Präsenz mit Ihnen gemeinsam durch. Alle zukünftigen führen Sie dann zu Hause durch. Wer sich nicht testen möchte, kann einen Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht stellen - das entsprechende Formular ist in der Schülerhandakte auf moodle zu finden.
- Gruppen, die nicht in Präsenz beschult werden, erhalten Aufgaben über moodle.