Impfaktion an den BBS 1 am 6. September 2021

31.08.2021

Impfaktion an den BBS 1 am 6. September 2021
Große Impfaktion mit dem Impfzentrum Gifhorn

Erste Impfung am 6. September 2021

Zweite Impfung am 27. September 2021

(Minderjährige jeweils in Begleitung von Erziehungsberechtigten - es gilt für die begleitenden Erziehungsberechtigten die 3-G-Regel).

Die Impfung erfolgt ohne Anmeldung!

Das Impfteam wartet in B041 auf Sie!

 

 

Impfaktionen für junge Menschen ab 12 Jahren

 

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

neben Masken, Testen, Lüften und Hygienemaßnahmen ist das Impfen ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der CORONA-Pandemie und trägt erheblich zu einem sicheren Schulbesuch bei.

Die meisten jungen Menschen gehen sehr differenziert mit dem Thema Impfen um und treffen gemeinsam mit ihren Eltern verantwortungsvolle Entscheidungen. Sie sind sich auch klar darüber, dass eine hohe Impfquote bei Jugendlichen ab 12 Jahren hilft, den Präsenzunterricht zu sichern und darüber hinaus Freiheiten in Freizeit, Sport und Kultur zu sichern.

Mit einer Quote von 32,2 Prozent Erstimpfungen und 17 Prozent Zweitimpfungen zählt Niedersachsen bei den geimpften Kindern und Jugendlichen zu den bundesweiten Spitzenreitern. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) die Impfung nun uneingeschränkt für alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren hat vielen bislang unschlüssigen Eltern und ihren Kindern mehr Sicherheit für ihre Entscheidung gegeben. Damit unsere Impfkampagne noch einmal deutlich an Fahrt gewinnt, plant das Impfzentrum Gifhorn dezentrale Impfaktionen für junge Menschen ab 12 Jahren.

Die Impfungen für Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen 1 und 2 werden in folgenden Zeiträumen direkt vor Ort in den Schulen durchgeführt:

 

06.09.2021 von 08:00 bis 13:00 Uhr in der BBS 1

für Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen 1

06.09.2021 von 09:00 bis 13:00 Uhr in der BBS 2

für Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen 2

 

Für die Zweitimpfungen sind folgende Termine vorgesehen:

 

27.09.2021 von 08:00 bis 13:00 Uhr in der BBS 1 (NUR ZWEITIMPFUNGEN MÖGLICH!) - 

für Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen 1

 

27.09.2021 von 09:00 bis 13:00 Uhr in der BBS 2 (NUR ZWEITIMPFUNGEN MÖGLICH!)

für Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen 2

 

Darüber hinaus wird das Impfzentrum Gifhorn weitere dezentrale Impfungen für Schülerinnen und Schüler aller weiterführender Schulen anbieten.

Die zusätzlichen Impfungen werden an folgenden Orten durchgeführt:

 

07.09.2021 von 15:00 bis 20:00 Uhr

Otto-Hahn-Gymnasium Gifhorn, Dannenbütteler Weg 2,

Philipp Melanchthon Gymnasium Meine, Neue Straße 1,

38527 Meine Sibylla-Merian-Gymnasium Meinersen, Am Gajenberg 5, 38536 Meinersen

 

08.09.2021 von 15:00 bis 20:00 Uhr

Gymnasium Hankensbüttel, Amtsweg 11, 29386 Hankensbüttel

„UnserAllerOrt“, Neue Straße 12, 38554 Weyhausen

 

Die Impfungen werden an diesen Orten für Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Schulen angeboten.

 

Für die Zweitimpfungen sind folgende Termine vorgesehen:

 

28.09.2021 von 15:00 bis 20:00 Uhr (NUR ZWEITIMPFUNGEN MÖGLICH!)

Otto-Hahn-Gymnasium Gifhorn, Dannenbütteler Weg 2, 38518 Gifhorn

Philipp Melanchthon Gymnasium Meine, Neue Straße 1, 38527

Meine Sibylla-Merian-Gymnasium Meinersen, Am Gajenberg 5, 38536 Meinersen

 

29.09.2021 von 15:00 bis 20:00 Uhr (NUR ZWEITIMPFUNGEN MÖGLICH!)

Gymnasium Hankensbüttel, Amtsweg 11, 29386 Hankensbüttel

„UnserAllerOrt“, Neue Straße 12, 38554 Weyhausen

 

Eine Verschiebung der Erst- oder Zweitimpftermine ist leider nicht möglich.

Auf Grund der Stiko-Empfehlung wird ausschließlich der Impfstoff von BioNTech eingesetzt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Impfungen werden ohne Terminvergabe durchgeführt.

Durch die Impfungen in den Schulen sowie in der Nähe der Wohnorte kann vielen Schülerinnen und Schülern, die sich selbst, ihre Familien, Freunde sowie Mitschülerinnen und Mitschüler vor dem Virus schützen möchten, ein niedrigschwelliges Angebot gemacht werden.

Die Impfaktionen sind immer mit einer ausführlichen ärztlichen Vorabberatung verbunden. Wichtig ist, dass die Entscheidung über die Durchführung einer Impfung bei minderjährigen Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren durch die oder den Sorgerechtsberechtige/n oder die sorgerechtsberechtigen Personen gemeinsam getroffen wurde. Aus diesem Grund muss der oder die Jugendliche zu beiden Impfterminen in Begleitung mindestens einer sorgeberechtigen Person erscheinen, damit das erforderliche ärztliche Aufklärungsgespräch wahrgenommen werden kann. Die sorgeberechtigte Person muss durch ihre Unterschrift versichern, dass die jeweils weitere sorgeberechtigte Person ebenfalls mit der Impfung einverstanden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Ebel

Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay