Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause

01.04.2021

Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause

Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause – Informationen für Schulen

In Zeiten der Corona-Pandemie ist es die Aufgabe aller, dafür zu sorgen, dass Schule ein möglichst sicherer Ort bleibt. Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von »Laienselbsttests« sichert Präsenzunterricht weiter ab. Gemeinsam mit den übrigen Infektionsschutzmaßnahmen spannt sich damit ein Sicherheitsnetz. Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchführung einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Er ist ungefährlich und nicht vergleichbar in der Anwendung mit bisherigen Schnelltests unter medizinischer Anleitung.

Nach den Osterferien gilt deshalb:

  • Alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung sowie alle Beschäftigten in Schule testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause, sofern ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können.
  • Es besteht eine Testpflicht, die in der Landesverordnung festgelegt wird.
  • Getestet wird nur an Präsenztagen vor Unterrichtsbeginn. Personen im Homeoffice bzw. im Distanzlernen nehmen nicht an den Testungen teil.
  • Testungen finden in der Regel immer montags und mittwochs statt – je nach gewähltem Wechselmodell ist auch Di und Do möglich.
  • Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Ende einer Woche je zwei Test-Kits (sofern in ausreichender Anzahl verfügbar) für die Verwendung in der nächsten Präsenzphase mit.
  • Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Durchführung und das negative Test-Ergebnis auf dem von der Schule festgelegten Weg (digital oder analog). Bei Bedarf können die benutzten Test-Kits auch in der Schule eingesammelt werden.*
  • Zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde am Testtag kontrollieren die Lehrkräfte die Bestätigungen der Eltern. Sollte zu Hause keine Testung erfolgt oder die Bestätigung durch die Eltern vergessen worden sein, testet sich der Schüler bzw. die Schülerin in der Schule selbst. Ein geeigneter Raum ist z. B. ein leeres Klassenzimmer oder der Sanitätsraum o. ä. Die Testung soll beaufsichtigt werden, sie ist aber nicht durch Personal vorzunehmen.
  • Schülerinnen und Schüler, die eine Testung verweigern, können nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen. Sie erhalten Materialien für die Arbeit zu Hause.
  • Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend benachrichtigt werden, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert. Zur Überprüfung des Ergebnisses muss Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum aufgenommen werden. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch kein Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen werden.

* Festlegung folgt!

Bild von jKartak auf Pixabay