Unterricht nach den Osterferien
09.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
aktuell haben wir in Gifhorn noch Inzidenzen über 100, so dass wir nach den Osterferien nach Szenario C starten werden, d.h. nur die folgenden Abschlussklassen werden in Präsenz beschult:
- Agrarwirtschaft: ABSLW3.1
- Berufliches Gymnasium: Klasse 13
- Berufseinstiegsschule: HBES2.1
- Ernährung: EBSKÖ3.1 (Mo.), EBSKÖ3.2 (Do.), EBSHO3.1 (Mi.), EBSHO3.2 (Do.), EBSRE3.1 (Do.), EBSSY3.1 (Mi.), EBSBÄ3.1 (Do.), EBSBV3.1 (Do.)
- Fachoberschule: Klasse 12
- Gesundheit: GBSMF3.1, GBSZF3.1
- Körperpflege: KBSFR3.1
- Pflege: PBFBF2.1, PBFAP3.1,
- Sozialpädagogik: SBFSF2.1, SBFSP2.2, SBFSP2.3, SBFSP2.4 (beginnend mit Gruppe A)
- Wirtschaft und Verwaltung: individuelle Regelungen – entnehmen Sie die entsprechenden Informationen Ihrem digitalen Klassenzimmer.
Evtl. Klassenteilungen entnehmen Sie Ihren digitalen Klassenzimmern auf moodle. Beachten Sie unbedingt das Hygienekonzept der Schule.
Während wir im Szenario B mit zwei verschiedenen Pausenkorridoren für Entzerrung in den Pausenbereich sorgen, ist dies im Rahmen des Szenarios C nicht notwendig. Es gelten die regulären Pausenzeiten.
Wir hoffen, dass die Inzidenzen schnell sinken und wir bald Unterricht nach Szenario B anbieten können – Voraussetzung hierfür ist, dass die 7-Tage-Inziden im Landkreis Gifhorn an mind. drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Wir werden Sie entsprechend über die Homepage und Ihre digitalen Klassenräume informieren – beachten Sie auch die Pressinformationen des Landkreises: Presseinformationen (gifhorn.de).
Für alle Klassen im Distanzunterricht findet ab 7:50 Uhr Onlineunterricht statt:
Grundsätzlich erfahren Sie Details zur Beschulung Ihrer Klasse immer über ihr digitales Klassenzimmer und Ihre Klassenlehrkraft. Beachten Sie unbedingt die Regeln zum Distanzunterricht.
Unabhängig vom Szenario starten wir für die Klassen mit Präsenzunterricht mit verpflichtenden Coronaselbsttests für alle Schülerinnen und Schüler (siehe Schreiben es Kultusministeriums: Post aus dem Kultusministerium und Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause).
Diese verpflichtenden Selbsttests, sind zu Hause VOR dem Unterrichtsbeginn durchzuführen. Eine Ausnahme bildet der erste Schultag. Hier erhalten Sie von uns (i.d.R. über Ihre/n Klassenlehrer/in) zwei Tests – einen für die sofortige verpflichtenden Verwendung und einen zur Mitnahme. Ohne Testung kann NICHT am Präsenzunterricht teilgenommen werden.
Wir gehen bei Vollzeitklassen von zwei Tests pro Woche aus.
- Testtage für „Vollzeitklassen“ sind dann i.d.R. Montag und Mittwoch.
- Teilzeitklassen testen an Ihrem/n Berufsschultag(en);
- eine Klasse, die z.B. Dienstag und Mittwoch Unterricht hat – testet 1x vor dem Unterricht am Dienstag
- eine Klasse, die z.B. Dienstag und Freitag Unterricht hat – testet 2x vor dem Unterricht am Dienstag und Freitag
Schülerinnen und Schüler, die die Testung verweigern, können NICHT am Präsenzunterricht teilnehmen. Einen möglichen Antrag zur Befreiung von der Präsenzpflicht finden Sie in der Schülerhandakte auf moodle. Eine Befreiung von Prüfungen etc. ist nicht möglich.
Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule NICHT besucht werden. Die Schule muss umgehend benachrichtigt werden, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert. Zur Überprüfung des Ergebnisses muss Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum aufgenommen werden. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch kein Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen werden.
Zu Beginn des Unterrichts an einem Testtag sind die negativen Teststreifen sowie die unterschriebene Bestätigung (evtl. Erziehungsberechtigte) der negativen Selbsttestung mitzubringen. Die Bestätigungen werden archiviert, die negativen Tests von der Lehrkraft in einem Müllbeutel gesammelt und entsorgt. Ohne Vorlage der unterschriebenen Bestätigung und dem Teststreifen ist KEINE Teilnahme am Präsenzunterricht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay