Maskenpflicht + 3G im ÖPNV

24.11.2021

Maskenpflicht + 3G im ÖPNV

Bund und Länder haben mit Wirkung zum 24.11. zusätzlich zur Maskenpflicht die Einführung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) im ÖPNV beschlossen.

Im Einzelnen gilt bis 19. März 2022 in den Bussen, Straßenbahnen und Zügen des VBN-Landes:

3G-Regel:

  • Personen ab 6 Jahren müssen geimpft, genesen oder getestet sein (mit Ausnahme aller Schülerinnen und Schüler!*).
  • "Getestet" bedeutet, dass ein bescheinigtes negatives Antigentestergebnis (gilt nach Ausstellung maximal 24 h) oder ein negativer PCR-Test (maximal 48 h) vorliegt.

Sonstiges: 

  • Selbsttests sind nicht zulässig.
  • Kontrolle: In den Fahrzeugen werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Vor dem Hintergrund, dass das Fahrpersonal diese Aufgabe nicht leisten kann, werden Kontrollen durch das Prüfpersonal der Verkehrsunternehmen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ordnungsämtern und/oder Polizei durchgeführt.
  • Der Verstoß gegen Bundesgesetz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist bußgeldbewährt. 
  • Infos zu den Testmöglichkeiten in Niedersachsen finden sich hier.
  • Infos zum Bund-Länder-Beschluss finden sich hier.

 Maskenpflicht:

  • In sämtlichen Bussen, Zügen und Straßenbahnen des ÖPNV.
  • In "vollständig geschlossenen Räumen" wie Bahnhöfen oder Vorverkaufstellen.
  • "Medizinische Maskenpflicht" der Norm FFP2, KN95/N95, OP-Masken oder einer "gleichwertigen Maske" im Bundesland Bremen für Personen ab 16 Jahren, in Niedersachsen für Personen ab 14 Jahren.
  • Maskenpflicht („Alltagsmaske“) im Bundesland Bremen für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren, in Niedersachsen für Kinder und Jugendliche von 6 bis 13 Jahren.       

Sonstiges: 

  • Keine Maskenpflicht in offenen Haltestellenbereichen.
  • Keine Maskenplicht für Kleinkinder bis 5 Jahre (einschließlich).
  • Keine Maskenpflicht für Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer Behinderung sowie für Gehörlose, Schwerhörige und deren Begleitpersonen.
  • Kontrolle und Verhängung von Bußgeldern (50 Euro im Bundesland Bremen, mindestens 100 Euro in Niedersachsen) durch die Ordnungsämter, hilfsweise die Polizei.
  • Infos zur neuen Corona-Verordnung Niedersachsens hier (Bremen folgt in Kürze).
siehe https://www.vbn.de/eilmeldungen/1
siehe: https://www.vlg-gifhorn.de/CM/index.php/pi-3g-regel-20211123 

* Schülerausweis und/oder Impfnachweis nicht vergessen!

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