Reiserückkehrer
26.10.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler
folgende Regel gilt es bitte unbedingt zu beachten:
Wer in den Ferien ein Risikogebiet - z.B. ...
- Belgien
- Teile von Bulgarien
- Teile von Dänemark
- Teile von Frankreich
- Teile von Italien
- Teile von Kroatien
- Niederlande
- Teile von Österreich
- Polen
- Teile von Portugal
- Teile von Schweden
- Schweiz
- Spanien
- Tunesien
- Türkei
- USA
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
- ...
... bereist hat, darf nicht in die Schule kommen! Zuerst muss Kontakt zum örtlichen Gesundheitsamt aufgenommen werden, das dann das weitere Vorgehen (z.B. Quarantäne) anordnet und am Ende einer Bescheinigung ausstellt, die die Ausnahme des Schulbesuchs genehmigt.
Ich bitte daher alle Schüler*innen und deren Angehörige, die sich im Ausland aufgehalten haben, unbedingt zu prüfen, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem der unten aufgeführten Gebiete aufgehalten haben. Eine Übersicht findet sich hier:
https://www.rki.de/DE/Content/